Veröffentlicht am: 25.04.2012

Grüne beklagen Strauchschnitt mitten in der Vegetationsperiode

Gemäß Bundesnaturschutzgesetz ist es nicht erlaubt, Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.
Es
ist uns bekannt, dass Behörden beim Unterhalt der Straßen einzelne Bestimmungen des Naturschutzgesetzes nicht beachten müssen, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt.

Immer
wieder haben wir den Eindruck, dass diese Bestimmung recht großzügig genutzt wird. So fanden in der letzten Woche – also mitten in der Vegetationsperiode – Rückschnittarbeiten an grünen Sträuchern entlang der Landesstraße L 11 zwischen Friedeburg und Reepsholt, im Bereich der Ortschaft Hesel, statt. Das Material lagert direkt neben dem Fahrradweg auf einem Gelände der Straßenmeisterei.

Wir sind der Meinung, dass dieses Verhalten eine fatale Auswirkung auf das Umweltbewusstsein der Bürger, vor allem der Landwirte, hat. Es wird für sie nur schwer einzusehen sein, dass sie bei ähnlichem Handeln mit Geldbußen rechnen müssen, Behörden aber noch Mitte April tätig werden. Dies ist umso befremdlicher, als nach unserem Kenntnisstand bereits im Winter umfangreiche Rückschnittmaßnahmen an dieser Straße durchgeführt wurden.

Insbesondere in diesem Jahr ist festzustellen, dass ohne Rücksicht auf die Natur vielerorts an Straßen massive Kahlschläge an Büschen und Sträuchern zu beobachten waren. Hier sollte mit mehr Sensibilität vorgegangen werden.
 
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